Rechtsinformation
zum Verteilen von Flugblättern, alternativen Reiseplänen in DB-Zügen
Ziviler Ungehorsam setzt etwas Bereitschaft zur Konfrontation voraus – ist aber für einen guten Zweck und lohnt sich! Und es ist mehr als legitim, der Privatisierungspropaganda der Bahn auch vor Ort Paroli zu bieten! Es kann euch eigentlich nichts passieren, wenn:- ihr mit gültiger Fahrkarte in den Zug steigt
- ihr den Anweisungen des Bahnpersonals und der Bundespolizei Folge leistet (auf Aufforderung keine Flugblätter verteilt)
Ähnlich wie bei Zeitungen ist es auch unschädlich, wenn einzelne Reisende mitgenommene Flyer im Zug liegen lassen. Das gezielte Verteilen von Flyern ohne Zustimmung der Bahn in Zügen kann von dieser aber verboten werden. Auch kann versucht werden, das Verbot durch einstweilige Verfügungen gegenüber den Herausgebern (Bündnis "Bahn für Alle") durchzusetzen.
Diejenigen, die Flyer in den Zügen verteilen, gehen dabei kein sonderliches Risiko ein, da die Flyer keinen strafbaren Inhalt haben.
Das Verteilen der Flyer in Zügen ist kein Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und auch keine andere Straftat. Allerdings können Reisende, die den Anweisungen des Bahnpersonals nicht Folge leisten, aufgefordert werden, beim nächsten Bahnhof den Zug zu verlassen. Wird auch dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, ist eine Strafverfolgung wegen Hausfriedensbruch nicht ganz auszuschließen.
Wir raten euch daher, den Anweisungen des Bahnpersonals und der Bundespolizei Folge zu leisten. Sofern ihr euch diesen Anweisungen nicht widersetzt, geht ihr kein relevantes Risiko ein. Ihr solltet aber auf jeden Fall gültige Fahrkarten haben.
Zum Verteilen von Flugblättern im 'öffentlichen Raum'
Freispruch für ehrenamtlichen Aktivisten - Aktion gegen Bahnprivatisierung vor GerichtDas Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat heute (23.04.08) einen ehrenamtlichen Aktivisten von "Bahn für Alle", den Hamburger Jürgen Mumme, vom Vorwurf freigesprochen, Verantwortlicher einer nicht angemeldeten Kundgebung zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl über 20 Tagessätze erlassen, den das Gericht nun aufgehoben hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Die Berliner Praxis, politisch Aktive zu kriminalisieren und für die Ausübung ihrer Grundrechte auf Meinungsäußerung und Versammlung vor Gericht zu bringen, ist ein Skandal", kommentierte Monika Lege den Prozess. Lege ist Verkehrsreferentin von Robin Wood, einem der 17 Träger des Bündnisses "Bahn für Alle".
Im Prozess ging es um eine Aktion von Gegnerinnen und Gegnern der Bahnprivatisierung. Sie hatten am 29. März 2007 gegenüber des Mariott-Hotels am Potsdamer Platz in Berlin protestiert und darauf hingewiesen, dass die dort am gleichen Tag von Bahnchef Hartmut Mehdorn vorgelegte Jahresbilanz geschönt sei. Ursprünglich wollten die Aktivisten nur Flugblätter verteilen. Ein Polizist sprach die Gruppe an. Er erklärte, dass dies eine Versammlung sei, und fragte, wer Ansprechpartner sei.
"Ich stellte mich daraufhin als Ansprechpartner zur Verfügung, über Rechtsfolgen klärte mich der Polizist nicht auf", berichtet Jürgen Mumme. "Aber ein halbes Jahr später erhielt ich einen Strafbefehl über 20 Tagessätze, da ich es versäumt hätte, eine Kundgebung anzumelden." Dies bestürzt den Robin-Wood-Aktivisten Mumme besonders, da er einer Aufforderung der Polizei gefolgt war. "Ich habe meine Grundrechte wahrgenommen und sollte dafür bestraft werden. Mit dem heutigen Freispruch ist ein überflüssiges Verfahren zu seinem einzig möglichen Abschluss gekommen", sagte Mumme und forderte: "Die Berliner Polizei muss ihre Praxis beenden, mit dem Versammlungsrecht politisch Aktive zu behindern."

