Eine Sonderveröffentlichung des Bündnisses Bahn für Alle:
Kostendruck lässt Achsen brechen
Die Kölner ICE-Entgleisung als Menetekel für die Bahnprivatisierung.
Eine Bilanz mit zehn Schlußfolgerungen
Hauptext: Winfried Wolf
Inhaltsskizze:
- Bahnaufsicht EBA darf zum Kölner ICE-Unglück nicht die Wahrheit sagen
- 300.000- oder 60.000 Kilometerintervalle?
Oder: Bahnvorstand hat Wartungsintervalle auf fünfmal größere Intervalle vergrößert - Bruch von Radsätzen nicht einmalig, nicht unvorhersehbar
Oder: Seit 2002 ist beim Bahnvorstand das Problem der unzureichend ausgelegten ICE-Achsen bekannt - DB AG setzt die Sicherheitsstandards und untergräbt sie
Oder: Bahn will die Vorteile der Privatisierung (= keine Staatsaufsicht) und die Vorteile der alten Staatsbahn (= eigenmächtige Bestimmung der Sicherheitsstandards) - Eisenbahn-Bundesamt EBA übersetzt sich wie "Eingeschüchterte Bahn-Aufsicht"
Oder: Bahnchef Mehdorn kann sogar hohe EBA-Leute strafversetzen lassen - Längere Wartungsintervalle – ständige Kontrollen
Oder: Seit einem Jahrzehnt gibt es weit bessere Sicherheitskontrollen als Ultraschall - Ausfall der Öffentlichkeit als Kontrollinstanz
Oder: Die Kapitalinteressen von DB AG und Siemens bewirken, dass die Hintergründe des Kölner ICE-Unglücks öffentlich nicht debattiert werden - Sicherheit im Schienenverkehr und Bahnprivatisierung
Oder: Der Abbau von Wartung und das Senken der Sicherheitsstandards erfolgte parallel mit der Beschleunigung des Bahn-Börsengangs - Zehn Schlußfolgerungen
Der Haupttext wird ergänzt um die folgenden Beiträge:
- "ICE-3-Achsen sind nicht dauerbruchfest"
Brisantes Fachchinesisch zu den ICE-3-Radsätzen in Bahn-naher Publikation - Bahnaufsicht soll über EU-Richtlinie ausgeschaltet werden
Interview mit einem hohen EBA-Beamten (anonymisiert) - Hochgeschwindigkeit versus Flächenbahn
Eine grundsätzliche Kritik an der Orientierung auf Hochgeschwindigkeit - Post aus London – Ein Brief von Alex Gordon an Bahn für Alle
A. Gordon ist Vorstandsmitglied der britischen Gewerkschaft National Union of Rail, Maritime & Transport Workers RMT
Die Strafanzeige
gegen den Vorstand der Deutschen Bahn AG wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, § 315 StGB können wir aus rechtlichen Gründen hier im Moment leider nicht veröffentlichen.

